Schweizer Bürgerrecht vor 1815 in "französischen" Gebieten

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Schweizer Bürgerrecht vor 1815 in "französischen" Gebieten

Beitrag von Wolf » Mo 13. Sep 2021, 18:48

Eine einheitliche Normierung des Bürgerrechts in der Schweiz erfolgte erst 1798 in der Helvetischen Verfassung. Zur Zeit der Mediation (1803-1815) wurde das Schweizer Bürgerrecht beibehalten. Siehe https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008969/.

Während der Mediationszeit gehörten einige Gebiete in der Jura-Region aber zu Frankreich: Departement Mont-Terrible, ab 1800 Departement Haut-Rhin bis 1815. War man als dortige(r) Bewohner(in) Schweizer Bürger(in) oder französische(r) Bürger(in)?


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Peter.D
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Re: Schweizer Bürgerrecht vor 1815 in "französischen" Gebieten

Beitrag von Peter.D » Mo 13. Sep 2021, 20:06

Hallo Wolf

Franzose - mit allen Rechten und Pflichten, sowohl in beiden Teilen des Juras wie auch im Birseck. Den Jurassiern hat das so gut gefallen, dass sie das französische Zivilrecht noch Jahrzehnte unter Berner Herrschaft behalten wollten und konnten!

Der Artikel im HLS ist insofern zu präzisieren, dass sich die sogenannten Helvetischen Bürger, die also das Schweizer Bürgerrecht vom Direktorium erhalten hatten, nach 1803 aufgrund eines Tagsatzungs-Beschlusses wieder im Wohnsitzkanton einkaufen mussten, in der Regel zur halben Normal-Gebühr - was für viele jedoch immer noch unerschwinglich war. Immerhin erhielten sie ein Niederlassungsrecht.

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Re: Schweizer Bürgerrecht vor 1815 in "französischen" Gebieten

Beitrag von Wolf » Mo 13. Sep 2021, 21:30

Danke für die Klarstellung, Peter !


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