Bürgerorte Kanton St.Gallen
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Bei der Gründung des Kantons St.Gallen im Jahre 1803 wurden alle Kantonseinwohner zu Bürger ihrer jeweiligen Wohnorte. In der fürstäbtischen Zeiten durften sich nur Bürger katholischer Konfession in der "Alten Landschaft" (heute Fürstenland) niederlassen.
Wer weiss mehr über die Bürgerorte vor 1803? Vielen Dank für Antworten und Hinweise an Jos. Schoch
Wer weiss mehr über die Bürgerorte vor 1803? Vielen Dank für Antworten und Hinweise an Jos. Schoch
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Bürgerorte Kanton St.Gallen
Gute Basisinformationen zur Entwicklung des Bürgerrechts in der Schweiz finden sich im HLS . Dass 1803 in der Regel die Einwohner Bürger ihrer jeweiligen Wohngemeinden wurden, trifft nicht nur für den damals neugegründeten Kanton St. Gallen zu, sondern für das ganze von Napoleon besetzte Schweizer Staatsgebiet: es war nämlich Napoleon, der erstmals in der Schweiz Munizipalgemeinden und ein entsprechendes Bürgerrecht im heutigen Sinne einführte. Frühere Ortsbürgerrechte waren eher Miteigentumsrechte an lokalen Genossenschaften (Allmenden, Wald, Kirchengüter etc.).
Gruss
Thomas
Gruss
Thomas
Thomas Illi, Wolfhausen
Bürgerorte Kanton St.Gallen
In Ergänzung meiner Anfrage und Studium im HLS stellt sich folgende Frage:
Was für ein Bürger war ein Einwohner/Bauer in der "Alten Landschaft" der den Lehenzins in Mut Kernen im Jahre 1487 an Abt Ulrich Roesch St.Gallen abliefern musste?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen und möglichst ausführlicher Antwort. beste Grüsse Jos.Schoch
Was für ein Bürger war ein Einwohner/Bauer in der "Alten Landschaft" der den Lehenzins in Mut Kernen im Jahre 1487 an Abt Ulrich Roesch St.Gallen abliefern musste?
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Grüezi Josef
Auf Grund des Historischen Lexikon der Schweiz [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16081.php] könnten es GOTTESHAUSLEUTE gewesen sein.Beste Grüsse in die Ostschweiz
John
Auf Grund des Historischen Lexikon der Schweiz [http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D16081.php] könnten es GOTTESHAUSLEUTE gewesen sein.Beste Grüsse in die Ostschweiz
John
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Nicht nur könnte: es waren Gotteshausleute des Abtes - ein Gemeindebürgerrecht gab es in den äbtischen Gebieten nicht.Original von John
Auf Grund des Historischen Lexikon der Schweiz könnten es GOTTESHAUSLEUTE gewesen sein.
Die im HLS genannte Quelle (Müller, W.: Freie und leibeigene St.Galler Gotteshausleute vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts.) ist 1961 übrigens in der Reihe der Neujahrsblätter des Historischen Vereins des Kantons St.Gallen publiziert worden - und dürfte viele Deiner Fragen benatworten.
Wolf Seelentag, St.Gallen
Mitglied der Genealogisch-Heraldischen Gesellschaft Ostschweiz (GHGO) - https://www.ghgo.ch/
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Die ältesten Spuren meiner Ahnen führen nach Gossau. Sie waren auch Leibeigene und wahrscheinlich Klosterknechte; in späterer Zeit Lehensbauern, dann Bauern, Weber und Sticker.
LG
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Gruss Theo
Gebiete: Bruggmann Degersheim-Magdenau/SG, Strässle Bütschwil/SG, Mumenthaler Trachselwald/BE, Maibach Dürrenroth/BE, Mosimann Lauperswil/BE, Vogel Bütschwil/SG, Widmer Altnau/TG, Feybli Einsiedeln/SZ
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Re: Bürgerorte Kanton St.Gallen
Siehe auch das Thema Ausgewählte Quellen zur Entwicklung des Ortsbürgerrechts im Kanton St.Gallen.
Dort sollen nur Quellen und Publikationen aufgelistet werden ... Diskussionen zu Fragen des Bürgerrechts bitte weiter HIER führen.
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Wolf Seelentag, St.Gallen
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