Im Folgenden soll anhand eines Beispiels (
Brunner von St.Peterzell) das "Lesen" der Bürgerregister veranschaulicht werden. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Bürgerregister absolut identisch geführt wurden, Abweichungen vom Beispiel also vorkommen können.
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Dieses Familienblatt ist im
o.g. Thema verlinkt. Wichtig für die Querverweise sind die Seitenzahl (nicht immer vorhanden) bzw. die Familiennummer (in diesem Fall Band II / Familie 688).
Die Eltern des Ehemannes (sofern Daten bekannt) sind hier in der Spalte über seinem Namen eingetragen; manchmal sind sie auch oberhalb des Formulars, manchmal gar nicht angegeben. Entscheidend ist hier der Verweis auf Band I / "Seite" 426 (hier als Familiennummer zu verstehen) für die Eltern des Ehemannes.
Die Eltern der Ehefrau sind in der Regel unter ihren Namen angegeben; wenn die Eltern Ortsbürger waren, kann stattdessen ebenfalls auf Band / Seite verwiesen sein.
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Unter Band I / Nummer 426 finden wir also die Details zu den Eltern des Ehemannes (Nr.688). Seine Grosseltern sind nur noch mit Namen, aber ohne Daten genannt. Wenn Daten (oder sogar die Namen) fehlen, gibt es dafür im Wesentlichen zwei Gründe:
1) Die (Gross-)Eltern waren bei der Erfassung der Register in den Jahren 1835/36 bereits verstorben.
2) Die (Gross-)Eltern waren keine Ortsbürger und keine Daten bekannt. Die Hinweisung "von ?" scheint hier darauf hinzuweisen.
Im
Taufeintrag 08.08.1820 lesen wir aber, dass der Vater "v(on) h(ier)" war ... also vielleicht eher 1835/36 schon verstorben?
Im
Heiratseintrag 11.04.1820 lesen wir nun, dass beide Ehepartner verwitwet waren (und die Heirat nur 4 Monate vor der Geburt auch dringend angezeigt war) ... es erscheint also durchaus plausibel, dass beide 1835/36 schon verstorben waren.
Für die Zeit vor den Bürgerregistern sind die Kirchenbücher zu Rate zu ziehen. Es ist zu empfehlen, dabei zuerst immer zu kontrollieren (in der
GHGO-Datenbank), ob der Pfarrer vielleicht Familienbücher geführt hat ... die tw. in die Zeit vor den Bürgerbüchern zurückreichen. In St.Peterzell haben wir Glück - im
Familienbuch finden wir tatsächlich Ulrich Brunner und seine beiden Ehefrauen. Die Eltern von Jonas Brunner sind 1840 bzw. 1847 verstorben ... warum haben sie also kein Familienblatt im Bürgerregister? Bei der Familiennummer 426 finden wir den Hinweis "alte Nummer 459": das deutet darauf hin, dass das erhaltene Bürgerregister die Abschrift eines früheren (nicht mehr erhaltenen) Registers ist ... und da hat man sich ein Familienblatt für ein Ehepaar, das sicher keine weiteren Kinder mehr bekommen würde, evtl. einfach gespart.
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