Ausgewählte Quellen zur Entwicklung des Ortsbürgerrechts im Kanton St.Gallen

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Ausgewählte Quellen zur Entwicklung des Ortsbürgerrechts im Kanton St.Gallen

Beitrag von Wolf » So 8. Okt 2017, 13:30

In Städten (wie St.Gallen) existierte das Ortsbürgerrecht schon vor Jahrhunderten. In Regionen wie dem Toggenburg oder dem Gaster gab es bis zum Ende des Ancien Régime nur das Gotteshausmannsrecht. Wenn im Familiennamenbuch also ein Bürgerrecht in z.B. einer Toggenburger Gemeinde mit "a" als seit vor 1800 existierend angegeben wird, ist dies genau genommen falsch: dieses Bürgerrecht existierte vor 1800 noch gar nicht. Die Angabe hat insofern aber doch eine gewisse Berechtigung als in den meisten Fällen das Bürgerrecht der Gemeinde erlangt wurde, wo die Familie oft schon seit Generationen ansässig gewesen war. Aber wie hat sich das Ortsbürgerrecht nun entwickelt? Im Folgenden sollen einige Quellen verlinkt werden, die die Entwicklung beschreiben. Dabei ist zu beachten, dass es sich tw. um Gesetzesentwürfe handelt, die evtl. nie in Kraft gesetzt wurden, oder auch verabschiedete Gesetze, die wenig später wieder ersetzt wurden. Hinweise auf weitere Texte werden dankbar entgegen genommen - seien es Gesetzestexte selbst oder beschreibende Artikel zum Thema.

In der Zeit der Helvetischen Republik wurden Regelungen verabschiedet, die jedoch mit deren Ende hinfällig wurden.

12.04.1798 Die erste helvetische Verfassung sieht nur ein helvetisches Bürgerrecht vor.

13.02.1799 Das Gesetz über die Bürgerrechte sieht die Streichung der bisherigen Ortsbürgerrechte vor.

1803 setzen dann kantonale Regelungen ein - im Kanton St.Gallen u.a.:

29.06.1803 Gesetz ..... (später als "aufgehoben und ersetzt" mehrfach zitiert - muss ich aber noch suchen)

17.09.1803 Gemeinds-Bürgerrecht im Toggenburg

17.12.1803 Betreffend die Heimathrechte der Landleute in der Landschaft Toggenburg

19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Auszüge)
19.05.1804 Ueber die Niederlassung und Bürgerrechts-Erwerbung (Volltext)
19.05.1804 Einkaufstaxen in die Gemeinds-Bürgerrechte

30.05.1806 Betreffend den Einkauf in das Ortsgemeinderecht

11.05.1810 Niederlassung von Heimathlosen und Findelkindern

11.05.1827 Ueber die Führung der Ehe-, der Geburts- und Tauf-, und der Sterberegister schliesst im Tabellenvordruck die Ortsbürgerschaft ein.

20.10.1834 Ueber die Führung der Bürger-, Niederlassungs- und Ausenthaltsregister

30.04.1835 Ueber das Armenwesen


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Publikationen zur Entwicklung des Bürgerrechts im Kanton St.Gallen

Beitrag von Wolf » So 8. Okt 2017, 13:42

Müller, W.: Freie und leibeigene St.Galler Gotteshausleute vom Spätmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts. Neujahrsblatt HVSG 101 (1961).

Schöbi Josef: Die St.Gallischen Ortsgemeinden, geschichtlich-dogmatische Darstellung. Dissertation 1934.

Ortsbürgergemeinde St.Gallen (Hrsg.): Die Ortsbürgergemeinde St.Gallen, VGS Verlagsgenossenschaft St.Gallen, 2017.


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Gemeindebürgerrecht: Versuch eines Überblicks für die Zentralschweiz

Beitrag von Wolf » Fr 20. Okt 2017, 17:56

Zum Vergleich sei hier verwiesen auf einen ausführlichen Artikel von Friedrich Schmid "Gemeindebürgerrecht: Versuch eines Überblicks für die Zentralschweiz", publiziert im Mitteilungsblatt 46 (Sep.2017) der Zentralschweizerischen Gesellschaft für Familienforschung.

Die Mitteilungsblätter können online heruntergeladen werden.

Im Zusammenhang mit der wechselhaften Zeit von der Helvetik 1798 bis zur Gründung des Bundesstaates 1848 wird verwiesen auf
His, Eduard: Geschichte des neueren schweizerischen Staatsrechtes, Bd. I, 1929.


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Armellini von Brunnadern SG

Beitrag von Wolf » So 19. Nov 2017, 14:13

Eine Einbürgerung von 1912 in Brunnadern (Armellini von Brunnadern) stellt einen interessanten Vergleich der damaligen zur heutigen Einbürgerungspraxis dar: die Gemeinden hatten mehr Ermessenspielraum als heute, was tw. zu einer vergleichsweise liberalen Praxis führte.


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Gemeindebürgerrecht im Kanton Bern (zum Vergleich)

Beitrag von Wolf » Sa 16. Dez 2017, 16:28

Die Frage taucht u.a. im Zusammenhang mit Stauffenegger von Zäziwil auf. Walter Stauffenegger fasst auf seiner Webseite zusammen:
Durch die starke Bevölkerungszunahme im 17. Jahrhundert wuchs nun auch die Zahl der besitzlosen Unterschicht, immer mehr Menschen zogen bettelnd durchs Land und wurden zum Ärgernis für die einheimische Bevölkerung. Sie wurden schikaniert, eingesperrt und verjagt, aber niemand wollte sie aufnehmen. Vorwiegend grosse Gemeinden und Städte hatten erhebliche Probleme mit mittellosen Zuzügern, welche nach Einkünften und Almosen zum Überleben suchten.

So erliess auch die Berner Obrigkeit im Jahre 1676 eine Bettelordnung, mit dem Ziel, dass inskünftig alle Bewohner, welche längere Zeit in einer Gemeinde ansässig waren, dort auch das Burgerrecht erhalten sollten. Damit wurden alle bernischen Staatsbürger einer Heimatgemeinde zugewiesen, welche sie bei Mittellosigkeit aufnehmen musste. Wer sich ab jetzt ausserhalb seiner Heimatgemeinde niederlassen wollte, musste einen Heimatschein vorweisen, sonst konnte er abgewiesen werden.
Im Gegensatz zu grossen Teilen des heutigen Kantons St.Gallen bestand also ein Gemeindebürgerrecht schon wesentlich früher.


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