Kirchenbuch - Terminologie

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hhg
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Kirchenbuch-Terminologie ?

Beitrag von hhg » Mo 8. Feb 2010, 15:54

Zusatz zu einem Taufeintrag 1656:

Dieses Kind ist getauft worden uß Bewilligung und Nachlaßung des ehrwürdigen Herren predicanten Hrn. F... zu Stäffisburg mit einem gewüßen Wortzeichen und consens

Was könnte gewüßen Wortzeichen und consens bedeuten?



Stephleuen
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Beitrag von Stephleuen » Di 9. Feb 2010, 11:34

Einen solchen oder ähnlichen Komentar ist mir noch nie begegnet. Ist das ein EInzelfall oder sind solche Bemerkungen noch weiter im selben Buch anzutreffen?

Mir fällt noch spontan ein ob es ein Totes Kind gewesen ist das getauft wurde?

Kinder die nach der Geburt starben wurden in der Regel nicht getauft. Deshalb war es wichtig, dass die Kinder so schnell als möglich nach der Geburt getauft wurden.

In der Kirche Köniz besteht im Kirchenchor rechts unmittelbar hinter dem Chorbogen so etwas wie ein Ausgussbecken. Jeweils am Freitagvormittag wurde dort das Wasser desTaufbecken ausgeschüttet. An der Aussenfassade rann das Wasser aus dem Mauerwerk durch eine Rinne ins Freie. Dort hielten die Wöchnerinnen jeweils ihre frisch verstorbenen und ungetauften Kinder unter das ausfliessende Taufwasser und waren so der Hoffnung, dass nun ihre Kinder getauft seien.

Ich könnte mir nun vorstellen, dass auf intensives Drängen, Bitten und Flehen der Eltern der Pfarrer das Kind getauft hat - mit der Bewilligung (?) und Nachlassung, er hat nachgelassen und bewilligt oder eingewilligt.

mit einem gewüßen Wortzeichen und consens mit bestimmten Mahnworten

Mehr fällt mir dazu im Moment nicht ein.


BEste Grüsse

STephan Leuenberger



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Beitrag von hhg » Di 9. Feb 2010, 13:19

Hallo Stephan,

diese Formulierung habe ich sonst noch nie und nirgends gesehen. Früh verstorbene Kinder sind in dem KB mit obyt gekennzeichnet, so denke ich, dass die Bemerkung einen anderen Hintergrund haben müsste. Einträge auf Bewilligung, Befehl, Erlaubnis, usw. des Heimatpfarrers finden sich häufig. Diese interpretiere ich dahingehend, dass der Täufling bzw. dessen Eltern eigentlich in eine andere Pfarrei gehören. Auch bei unehelichen Kindern oder Kindern von Anabaptisten gibt es klare Hinweise.

Was bleibt da noch für das gewüßen Wortzeichen und consens ???



Walter
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Beitrag von Walter » Mi 10. Feb 2010, 22:52

Hallo Helmut und Stephan

Ich stelle den fraglichen Text hier mal ein, so kann er ev. besser gedeutet werden.
Den Namen des “Predicanten“ lese ich als Hrn. “Fabrity“, weiter kann ich den Text aber auch nicht verstehen (lesen schon).

Gruss
Walter
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Beitrag von hhg » Do 11. Feb 2010, 17:31

Gerade entdeckt: Der Täufling ist sowohl in Stäffisburg als auch in Röthenbach eingetragen.

Die Formulierung gewüßen Wortzeichen und consens verstehe ich deswegen immer noch nicht, aber immerhin ist der zweifache Eintrag vermutlich der Anlass für den Zusatz.



Walter
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Beitrag von Walter » Do 11. Feb 2010, 19:23

Die Formulierung gewüßen Wortzeichen und consens verstehe ich deswegen immer noch nicht
Meine Vermutung; der Pfarrer von Steffisburg hat bei seiner “Bewilligung“ mit einem “gewüßen Wortzeichen“ etwas angedeutet (z.B. Täufer-Hintergrund) und der Pfarrer in Röthenbach stimmt ihm zu (consens).
Was denkt ihr dazu?

Gruss, Walter


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