Konkubinat / Wilde Ehe

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Bochtella
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Konkubinat / Wilde Ehe

Beitrag von Bochtella » Mi 3. Mai 2017, 08:00

Grüezi Lesende,

zur Definition Konkubinat in Wikipedia.
Als Konkubinat (lateinisch concubinatus) wird eine dauerhafte und nicht verheimlichte Form der geschlechtlichen Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau, mehreren Männern oder mehreren Frauen bezeichnet, die nicht durch das Eherecht geregelt wird. Der weibliche Partner einer Konkubinatsbeziehung heisst Konkubine; der männliche wird im deutschen Sprachgebrauch häufig als Konkubinator benannt, dieser Begriff ist dem Lateinischen concubinus abgeleitet. Das Konkubinat wird in der Schweiz anders definiert.

Zur Definition Konkubinat in Historisches Lexikon der Schweiz.

Zur Definition Wilde Ehe in Wikipedia.
Als wilde Ehe bezeichnete man mit negativer Konnotation die Beziehung von Paaren, die unverheiratet in einem Haushalt zusammenlebten. Der Begriff Wilde Ehe ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für eine lose Liebesbeziehung.

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