Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Moderator: Wolf
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Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
1904 wurde im Frauenspital Bern ein uneheliches Kind geboren und der Mutter zugeteilt. Das Kind wuchs bei Pflegeeltern (im Kanton Bern) auf und wurde von diesen ca 1925 auch adoptiert. Der Vater ist den heute lebenden Nachkommen nicht bekannt. Welche Quellen könnten hier über die näheren Umstände Auskunft geben, evtl. sogar einen Hinweis auf den Vater beinhalten?
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Hallo
Falls die Mutter einen Vater angeben hat:
Zivilstandsregister (Bei meinem Urgrossvater nicht auf geschrieben)
Gerichtsakten (Bei meinem Urgrossvater wurden beide verurteilt wegen unzucht ausserhalb der EHE, wobei der Verurteilte bis zum Tod bestritten hat der Vater zu sein)
DNA Analyse und hoffen mit Übereinstimmungen Familienmitglieder zufinden. So den Vater einzugrenzen.
gruss urs
Falls die Mutter einen Vater angeben hat:
Zivilstandsregister (Bei meinem Urgrossvater nicht auf geschrieben)
Gerichtsakten (Bei meinem Urgrossvater wurden beide verurteilt wegen unzucht ausserhalb der EHE, wobei der Verurteilte bis zum Tod bestritten hat der Vater zu sein)
DNA Analyse und hoffen mit Übereinstimmungen Familienmitglieder zufinden. So den Vater einzugrenzen.
gruss urs
urs schocher, "haimweh bünder"
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Danke Urs. Weisst du welches Gericht zuständig war, resp. wo hast du Einsicht bekommen in die Gerichtsakte?
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Dei genaue Gerichts-Einteilung im Jahre 1900 im Kanton Bern kenne ich nicht. Heute ist es so Aufgeteilt: Oberstes kantonales Gericht ist das Obergericht; ihm untergeordnet sind die Regionalgerichte, die Jugendgerichte, das Wirtschaftsstrafgericht und die Zwangsmassnahmengerichte. Der ersten Instanz vorgeschaltet sind die Schlichtungsbehörden. Im Bereich des Verwaltungsrechts ist das Verwaltungsgericht die oberste kantonale richterliche Behörde.
Gerichtsakten um 1900 sollten jedoch im Staatsarchiv Bern hinterlegt sein. https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=656610
Gerichtsakten um 1900 sollten jedoch im Staatsarchiv Bern hinterlegt sein. https://www.query.sta.be.ch/detail.aspx?ID=656610
urs schocher, "haimweh bünder"
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Danke Urs, ich melde mich im Staatsarchiv. Lieber Gruss, Jonathan
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
1904 galt für das Kindesrecht noch das Berner Civil-Gesetzbuch, das wie damals bereits fast alle anderen Kantone das Maternitätsprinzip kannte. Danach konnte die Mutter - aber auch ihre Heimatgemeinde - den Vater auf Entschädigung und Unterhalt einklagen. Die Klage konnte wahlweise beim zuständigen Amtsgericht am Geburts- oder am Heimatort eingereicht werden.
Der reine Zahlvater durfte nach Bundesrecht aber nicht in die Zivilstandsregister eingetragen werden; trotzdem haben das zahlreiche Zivilstandsbeamte mit Bleistift gemacht - aber wie Urs schon feststellen musste, war das jedoch keinesfalls die Regel.
In Bern trat die Heimatgemeinde der Mutter an die Stelle des Vaters des unehelichen Kindes. In der Heimatgemeinde müssten daher auch entsprechende Protokolle und Akten vorhanden sein, z.B. von der Vormundschaftsbehörde.
All das gilt natürlich nur, wenn die Mutter den Vater auch angegeben hat bzw. angeben konnte. Zwangsmassnahmen gab es ja zu jener Zeit nicht mehr. Und auch nach 1911 haben sich viele uneheliche Väter inoffiziell "freigekauft", wodurch höchstens in Familienpapieren, nicht aber auf staatlicher Seite Spuren hinterlassen wurden.
Peter
Der reine Zahlvater durfte nach Bundesrecht aber nicht in die Zivilstandsregister eingetragen werden; trotzdem haben das zahlreiche Zivilstandsbeamte mit Bleistift gemacht - aber wie Urs schon feststellen musste, war das jedoch keinesfalls die Regel.
In Bern trat die Heimatgemeinde der Mutter an die Stelle des Vaters des unehelichen Kindes. In der Heimatgemeinde müssten daher auch entsprechende Protokolle und Akten vorhanden sein, z.B. von der Vormundschaftsbehörde.
All das gilt natürlich nur, wenn die Mutter den Vater auch angegeben hat bzw. angeben konnte. Zwangsmassnahmen gab es ja zu jener Zeit nicht mehr. Und auch nach 1911 haben sich viele uneheliche Väter inoffiziell "freigekauft", wodurch höchstens in Familienpapieren, nicht aber auf staatlicher Seite Spuren hinterlassen wurden.
Peter
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Re: Unbekannter Vater (1904) im Kanton Bern
Danke Peter, das sind wirklich sehr wertvolle Infos. Habe meine Frage jetzt mal ans Staatsarchiv gerichtet und die haben sich wie immer sehr hilfsbereit gezeigt und schauen nach. Mal schauen was die finden.
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