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Digitalisierung

Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 20:06
von ivar
wer kennt sich aus in Deutschland/Digitalisierung und Gesetz

hans :-O

Digitalisierung

Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 20:29
von Nico
Hallo Hans,

erkläre uns Deine Frage doch bitte etwas detaillierter. Um was geht es dir genau?

Gruß,

Digitalisierung

Verfasst: Mi 2. Dez 2009, 22:33
von ivar
Hm, Deutsch Sprache schwierige Sprache.
Mein Problem ist folgendes. In Ländern wie Holland und England ist man mit der Digitalisierung in der Ahnenforschung viel weiter als hier in Deutschland. Könnte das daran liegen, dass es gesetzliche Einschränkungen gibt? Z.b. ist man in Holland im Gange Friedhöfe zu archivieren und zu fotografieren, um diese Arbeiten dann im Netz zu veröffentlichen. Das gleiche möchte ich auch machen in Wangen im Allgäu. Nur weiß ich nicht ob ich dann Probleme bekomme mit dem Gesetz. Wer kann mir da weiterhelfen?

Grüße hans
- Editiert von Nico am 12.01.2010, 20:26 -

Digitalisierung

Verfasst: Fr 2. Apr 2010, 15:51
von ivar
was hilft es wenn mann seine frage detaillierter erklärt und du bekommst kein antwort ????

gr ivar

Digitalisierung

Verfasst: Fr 2. Apr 2010, 16:15
von Thomas
was hilft es wenn mann seine frage detaillierter erklärt und du bekommst kein antwort ????
Vielleicht weiss niemand eine Antwort auf die detailliert(er) gestellte Frage?

Fotografierte und ins Netz gestellte Friedhöfe gibt es z.B. auch in der Schweiz: Beispiel . Ich denke, das wäre auch in Deutschland möglich.

Gruss

Thomas

Digitalisierung

Verfasst: Sa 3. Apr 2010, 08:36
von Ulrich
Das ist eine schwierige Frage.
Nun zur Zeit hat ja Google das Problem hier in Deutschland mit dem digitalisieren ganzer Städte und Orte. Wobei jeder Einspruch erheben kann dass sein Haus und Grundstück im Internet dargestellt wird. Ich denke mal dass es das gleiche mit dem Gräbern auf Friedhöfen ist. Wobei hier unter Umständen auch noch das Problem ist dass der Träger der Friedhöfe auch Einspruch erheben kann. Siehe hierbei auch das Einstellen von Urkunden die aus einem Amt (Standesamt usw) stammen, denn auch in diesen Fällen kann das Amt untersagen diese Urkunden im Internet einzustellen. Am besten und sichersten wird sein hier einen Rechtsanwalt zu fragen, welcher sich im Internetrecht auskennt. Denn nicht jeder Anwalt ist ein Experte im Internetrecht.
Meiner Meinung nach würde ein Einstellen der Gräber auch das Recht der Eigentumsfreiheit verletzen. Dieser Begriff umfasst alle privatrechtlichen vermögenswerte Rechte. Dazu gehören neben den beweglichen und [/b][/u]unbeweglichen Sacheigentum auch Geldeigentum. Gräber gehören das sie ja gekauft werden, wenn auch nur befristet, zu den unbeweglichen Sacheigentümern.
Also ohne Zustimmung der Eigentümer der Gräber, diese in Netz zustellen, da bewegt man sich auf dünnem Eis.
Ich weis auch dass es viele gibt die Friedhöfe fotografieren und diese dann (z.B. ) auf CD brennen und diese dann verkaufen. Auch in diesen Fällen kann man sagen die Kuh geht solange über das Eis bis es bricht.
Solange hier niemand dagegen klagt und auf Schadenersatz pocht wird sich niemand darum scheren.
In diesen Fällen der Verbreitung auch durch Kopien und Vervielfältigungen usw werden noch mehr Rechte und Gesetze tangiert.

Digitalisierung

Verfasst: Mi 1. Sep 2010, 08:44
von Stephleuen
Für mich stellt sich noch die Frage ist Digitalisieren mit ins Internett zu stellen gleich zu setzen oder geht es beim Digitalisieren darum Daten auf einer flachen Scheibe abzuspeichern.

Google stellt eine immer grössere Wissensbank dar. Je grösser das Wissen einer einzigen Institution ist, die nicht kontrollierbar ist, um so grösser wird dessen Macht. Google reisst alles an sich was ins Netz gelangt und nicht genügend geschützt ist. Es geht hier um Urheberrechte zum Beispiel. Was heute bei Behörden zu vertretbaren Preisen bezogen werden kann, muss mit der Zeit bei Google teuer bezahlt werden.

In der Schweiz ist die Benützung der Nationalbibliothek kostenlos und die Benützung der Staatsarchive und des Bundesarchivs praktisch kostenlos. Im Kanton Bern besitzen wir sogar ein gesetzlich geschütztes Einsichtsrecht in die Archive der Kirchgemeinden, Gemeinden, Burgergemeinden usw. Werden die Bestände auf einmal online Lesbar, Dokument für Dokument, wird es halt einfach gefährlich. Uns nützen Gesetze nichts mehr wenn sie von Institutionen wie Google einfach umgehen werden.

Friedhöfe sind öffentliche Anlagen. Im Kanton Bern sind Gräber mit Erdbestattung je nach Gemeinde noch 20 - 30 Jahre und dannach werden sie abgeräumt. Urnengräber bestehen in der Regel etwas länger. Miete wird für ein Grab nicht entrichtet nur die Unterhaltkosten. Friedhöfe sind nicht in einem privatrechtlichen Status sondern im Interesse des öffentlichen Rechtes. Folge dessen können sie jedes Grab fotografieren. Inwieweit sie das ins Internet stellen ist hre Sache. ICh bin der Meinung das erstens etwas mit Ethik und Moral zu tun und zweitens gegenüber den Angehörigen etwas mit Anstand. ICh würde mich mit betroffenen in Kontakt setzen und sie darüber informieren, dass das Grab ihres verstorben Vaters oder Mutter usw. ich gerne fotografieren möchte und anschliessend in einer Publikation veröffentlichen.
In meiner beruflichen Weiterbildung durften wir die Gräber auf dem Friedhof von Mendrisio TI dekorieren. Wir wurden von der Friedhofverwaltung darüber informiert welche Gräber zum Beispiel verwaist sind oder wo und bei wem wir uns melden dürfen. Also klärende Gespräche mit den Friedhofverwaltungen führen. Auf alten Friedhöfen befinden sich auch Grabmonumente die Kunsthistorische wertvoll sind. Dabei muss es im Interesse eine GEmeinde sein dass diese Monumete dokumetiert werden.

Und wenn dann ganze Anlagen schon digitalisiert werden dürfen, würde ich es als eine höfliche Geste erwarten, dass der betroffenen Gemeinde die Scheibe fürs Archiv geschenkt wird. Wir digitaliseren zur Zeit alle CHorgerichtsprotokolle des Kantons Bern. Die CD's erhalten jeweils die Kirchgemeinden für in ihr Archiv. Die sind immer sehr erfreut darüber.

BEste Grüsse

Stephan Leuenberger

Re: Digitalisierung

Verfasst: Fr 31. Aug 2012, 13:57
von Benaes
Ich finde in Sachen Archivierung könnte man schon weiter digitalisieren, das sollte ja eigentlich keine bestehnde Gesetze verletzten...