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Personenstandsregister / Berlin

Verfasst: Di 17. Aug 2010, 13:10
von Michaela Ellguth
Senat bringt zentrales elektronisches Personenstandsregister auf den Weg
Aus der Sitzung des Senats am 17. August 2010:

Sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält Berlin ein zentrales elektronisches Personenstandsregister. Darin werden die Register der bezirklichen Standesämter und das des Standesamtes I* zusammengeführt. Der Senat hat dazu heute eine von Innen- und Sportsenator Dr. Ehrhart Körting vorgelegte neue Rechtsverordnung zum Personenstandsrecht zur Kenntnis genommen.

Notwendig wurde die Neuregelung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes, weil am 1. Januar 2009 das neue Personenstandsgesetz des Bundes in Kraft getreten ist. Darin sind Regelungsbefugnisse vom Bund auf die Länder übertragen worden.

Das Personenstandsgesetz regelt Aufgaben und Zuständigkeiten der Standesämter.
Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.

* Das Standesamt I in Berlin fungiert u. a. als Auslandsstandesamt der Bundesrepublik Deutschland.