Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

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Michaela Ellguth
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Unterschied : Gebutsurkunde /Abstammungsurkunde

Beitrag von Michaela Ellguth » Mi 11. Aug 2010, 08:48

Jede Person, mit Ausnahme von ehemaligen DDR-Bürgern, haben 2 Urkunden.

1.)
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde bezeugt die Geburt nach der derzeitigen Aktenlage.
2.)
Abstammungsurkunde
Die Abstammungsurkunde bezeugt die Geburt bei der, zum Zeitpunkt der Geburt, vorhandenen Aktenlage.

Ist also eine Person adoptiert worden, geht aus der Urkunde 1.) hervor, dass die Adoptiveltern die Eltern sind.
Aus der Urkunde 2.) ist zu ersehen, dass das Kind adoptiert wurde, wer die Eltern waren, unter welchem Aktenzeichen und bei welchem Gericht verhandelt wurde aber auch die Adoptiveltern.

Wenn man also heiraten möchte, verlangt das Standesamt nicht die Geburtsurkunde sondern die Abstammungsurkunde und das aus gutem Grund.



Thomas
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Thomas » Mi 11. Aug 2010, 18:35

Bei Beiträgen unter “Recht“ wäre es in einem internationalen Forum sinnvoll zu vermerken, für welches Land dies gilt. Vorliegend gehe ich davon aus, dass die Anmerkungen für Deutschland zutreffend sind.

Gruss

Thomas


Thomas Illi, Wolfhausen

Michaela Ellguth
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Michaela Ellguth » Mi 11. Aug 2010, 18:43

Hallo Thomas,
Du gehst zu Recht davon aus.

Gruß
Michaela
Original von Thomas
Bei Beiträgen unter “Recht“ wäre es in einem internationalen Forum sinnvoll zu vermerken, für welches Land dies gilt. Vorliegend gehe ich davon aus, dass die Anmerkungen für Deutschland zutreffend sind.

Gruss

Thomas



pfalzteufel

Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von pfalzteufel » Mi 11. Aug 2010, 22:23

Hallo Michaela,

als Standesbeamter hab ich dazu allerdings einen kleinen Einwand.

Die Abstammungsurkunde wurde am 1. Januar 2009 durch das Personenstandsrechtsreformgesetz abgeschafft.

Die Abstammungsurkunde regelte den Nachweis zur Geburt des Kindes.
In ihr fand man den Namen des Kindes, das Geschlecht, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern sowie
Adoption oder Namensänderungen.

Sie diente eigentlich nur dazu später mal klären zu können ob diese Person x die person y heiraten kann oder vielleicht unbekannterweise ( durch Adoption ) doch mit der person y blutsverwandt war denn nur aus der Abstammungsurkunde gingen die leiblichen Eltern hervor.

Die Geburtsurkunde ist eine amtliche Bescheinigung in den Standesamtsbüchern über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort und die zu dem Zeitpunkt der Geburt rechtlichen Eltern.

Erst seit dem 1. Januar 2009 werden in der Geburtsurkunde die "leiblichen Eltern" und die rechtlichen Eltern eingetragen.
Einzige Ausnahme ist auf Antrag werden die Angaben zum Geschlecht sowie zu den Eltern und der Religionszugehörigkeit nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen.

Ebenso wurde am 1. Januar 2009 das frühere Familienbuch abgeschafft.
Dadurch das die Folgebeurkundungen( Heirat,Tod ,Scheidung) in den Personenstandregisterm mitgeführt werden wurde es unnötig zudem auch zeitaufwendig zu führen usw.
Seitdem gibt es das elektronische Personenstandsregister.
Hier in Rheinland-Pfalz nennt sich das "Kommunales Datencenter " und alle Standesämter sind nun mit dem Server in Mainz vernetzt.
Die Familienbücher sind bis zum 31. Dezember 2013 dem Standesamt, das den Heiratseintrag für die Ehe führt, zu übersenden. Dort werden sie als Heiratseinträge, aus denen Eheurkunden ausgestellt werden, fortgeführt.
Die Standesamtsbücher werden parallel zum elektronischen Personenstandsregister bis 2013 noch weitergeführt.

Neu ist auch das Lebenspartnerschaftsregister (gleichgeschlechtliche Ehen) das im elektronischen Personenstandsregister
mitgeführt wird und das auf Wunsch eines Lebenspartners seine rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eingetragen wird.

Gruß
Oli



Michaela Ellguth
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Michaela Ellguth » Mi 11. Aug 2010, 22:43

Hallo Oli,

vielen Dank für Deine Klarstellung. An die Änderung des Personenstandgesetzes hatte ich jetzt nicht gedacht. Meine Abstammungsurkunde hab ich das letzte Mal, vor 4 Jahren, bei der Eheschließung benötigt.

Viele Grüße
Michaela



Ulrich
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Ulrich » Fr 27. Aug 2010, 17:21

Hallo Oli,
nun hab ich mal eine Frage dazu.
Was verlangen Ahnenforscher in 110 Jahren wenn sie eine Urkunde wollen?
Ich weis dass diese Frage etwas unwissend klingt, aber es interessiert mich nun halt mal.

Uli ;;;


gruss

Uli

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Michaela Ellguth
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Michaela Ellguth » Fr 27. Aug 2010, 19:22

Hallo Uli,

da hab ich einen Gedanken zu.
Wir wissen, das alles irgendwo und irgendwie zusammengefügt wird. Vielleicht wird dann einfach ein kompletter Lebenslauf beantragt, der dann alle Bewegungen, die wird dann gemacht haben werden, beinhaltet incl. Krankheiten,......
Dann werden unsere Nachfahren, dank Payback wissen, wann wir was wo eingekauft haben, wann wir Urlaub machten oder krank waren, dank Deutsche Rentenversicherung,.....
Vielleicht werden dann irgendwann auch Blitzerfotos dauerhaft gespeichert und unsere Nachfahren wissen dann auch, wie wir am Steuer aussahen und welch blödes Gesicht wir gemacht haben :-)

Viele Grüße
Michaela



pfalzteufel

Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von pfalzteufel » So 29. Aug 2010, 23:51

Hallo Uli,

ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Ich gehen davon aus das du anstatt verlangen das Wort bezahlen schreiben wolltest..

Aber ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung was das in 110 Jahren kostet.
Ich weiß auch nicht in welcher Währung dann bezahlt wird.
Vielleicht gibt es wieder die Deutsche Mark.

Seit dem 01.01.2009 ist eine weiter Änderung des Personentsandgesetzes das die Gebührenordnung nicht mehr bundeseinheitlich geregelt ist.
Ab diesem Zeitpunkt bestimmen die einzelnen Bundesländer die Gebühr. Städte und Gemeinden könnten durch eigene Satzungen von der Gebühr abweichen.

Gebührenfrei sind Personenstandsurkunden, für die auf Grund von Bundes- oder Landesrecht Gebührenfreiheit vorgeschrieben ist (z. B. für Zwecke der gesetzlichen Kranken- , Pflege- , Unfall- und Rentenversicherung, für Zwecke der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, der Sozialhilfe, der Gewährung von Kindergeld, von Erziehungsgeld, von Ausbildungszulagen oder von Altershilfe für Landwirte).

Für Rheinland Pfalz gilt folgende Gebührenordnung
Ausstellung von Personenstandsurkunden als Urkunde oder als beglaubigte Abschrift aus den Personenstandsbüchern, -registern
(§§ 55 PStG, 49 bis 52 PStV)

Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift

Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Abschrift

Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift

Sterbeurkunde oder beglaubigte Abschrift

Beglaubigte Abschrift Familienbuch
je
10,- €


für ein zweites und jedes weitere Stück der gleichen Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird
je
5,- €

und für Ahnenforscher ganz wichtig

für die Erteilung von Auskünften aus einem Personenstandsbuch, -register (hierzu zählt auch die Bestätigung der Geburtszeit)
(§ 62 Abs. 2 PStG)
je
5,- € bzw. nach Zeitaufwand


All diese Urkunden können auch in Zukunft ausgedruckt werden.
Aber wie das in Zukunft alle genau abläuft wissen auch wir nicht.
Daher haben wir ja alle paar Wochen Lehrgangsveranstaltungen, Weiterbildungen und sonstige Seminare.
Das Personenstandsgesetz ändert sich ja ständig.
Wie alle anderen übrigens auch.



Ulrich
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Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von Ulrich » Mo 30. Aug 2010, 18:07

Hallo Pfalzteufel,
ne eigentlich hab ich schon verlangen gemeint. Was das in 100 Jahren kosten wird, ist mir klar dass man das heute noch nicht voraussehen kann.
Nur da es ja nun keine Abstammungsurkunden und auch kein Familienbuch mehr geben wird. Machte ich mir meine Gedanken wie ein Ahnenforscher in in der Zukunft bei seiner Forschung vorgehen wird, wenn er nach Dokumenten und Unterlagen aus der heutigen Zeit suchen möchte.
Ist ja irgendwie interessant wie unsere Nachfahren in Zukunft bei unserem Hobby vorgehen werden.
Vielleicht können sie ja dann alles einfach Online abrufen.
Wer weis das schon.


gruss

Uli

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pfalzteufel

Unterschied : Abstammungs-, Geburtsurkunde

Beitrag von pfalzteufel » Di 31. Aug 2010, 15:19

Hallo Ulrich,

also die Abschaffung von Abstammungsurkunden und des Familienbuches wirkt sich auf die
Ahnenforschung gar nicht aus.
Die durften bislang auch von niemandem eingesehen werden.

Nur die Personenstandsregister.
Also Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher.
Und auch die nur mit den festgeschriebenen Fristen.
Also Geburtenbücher dürfen bis 1900 eingesehen werden
Heiratsbücher bis 1930
und Sterbebücher bis 1980.

Das man die Urkunden irgendwann online abrufen kann wage ich zu bezweifeln.
online gegen Gebühr anfordern macht heute ja fast jedes Standesamt schon.

In der Zukunft läuft das alles über Zentrale Register.
So wie man das jetzt in Koblenz plant.
Da liegen alle Zweitbücher der Personenstandsregister eines Bundeslandes und können gegen Gebühr eingesehen werden.

Einfach weil alle Bücher an einem zentralen Ort lagern.
Schlecht weil oft weit zu fahren für viele Forscher, oft sehr teuer, nur gegen Voranmeldung mit langen Wartezeiten
und was passiert wenn da mal was passiert in diesem Zentralregister hat man in Kön ja gesehen.
Dann ist alles für immer verloren.



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