zugsweise

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Pili
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zugsweise

Beitrag von Pili » Mo 11. Jun 2007, 14:41

Hallo Mitforscher
Ich befasse mich mit der Aufarbeitung von alten Dokumenten. Dabei geht es um die Besitzerwechsel eines Erblehenhofes im Kt. Thurgau.
Die konkrete Situation: Eine Witwe überlässt 1778 ihren Erblehenhof einem ihrer Söhne. Im Ueberlassungsbrief steht, dass dieser Hof 1774 zugsweise durch eine andere (namentlich erwähnte) Person an sie gebracht worden sei.
Meine Frage: Kann mir jemand erklären, wie das Wort "zugsweise" zu deuten ist? (Erbschaft? Kauf? Tausch? auf andere Art?).
Danke für die Hinweise.


Gruss

Pili

John
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Wortdeutung im Kanton Thurgau

Beitrag von John » Mo 11. Jun 2007, 18:51

Eine ähnliche Situation habe ich auch schon beurteilen müssen. Mein Deutung ist dass durch eine Erbschaft verschiedene Güter an mehrere Erben weitergegeben worden sind. Und weil ein Hof - wie auch heute noch - nicht so einfach zu teilen ist, behalf man sich in der Regel mit dem Los, das heisst es wurden die verschiedenen Güter (Hof, Aecker, Weiden, Wald) in Lose aufgeteilt die dann zur Ziehung kamen. Die Ziehung erfolgte dann zum Beispiel nach dem Alter der Erben.


Einen schönen Abend wünscht
Hans Gräser



Pili
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Wortdeutung "zugsweise" (im Kanton Thurgau)

Beitrag von Pili » Mo 11. Jun 2007, 19:23

Vielen Dank für die Beurteilung. Dann kann ich also davon ausgehen, dass die Witwe mit ihrem Lehenhof-Vorgänger von 1774 verwandt gewesen war?


Gruss

Pili

eritro
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Wortdeutung "zugsweise" (im Kanton Thurgau)

Beitrag von eritro » Mo 11. Jun 2007, 19:49

Meiner Meinung nach bedeutet zugsweise, dass die Witwe den Lehenhof durch Kauf erworben hat, und zwar gemäss dem «Zugrecht» das Gemeindebürger oft (auch in Thurgauer Gemeinden üblich) gegenüber Fremden besassen, d.h. der Verkäufer hatte den Lehenhof einem Ortsfremden verkauft, doch die Witwe konnte dann innerhalb einer gewissen Frist den Hof zum vereinbarten Verkaufspreis erwerben. Darum muss die Witwe mit dem Verkäufer nicht unbedingt verwandt gewesen sein.
- Editiert von eritro am 11.06.2007, 21:01 -



Adam
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Wortdeutung "zugsweise" (im Kanton Thurgau)

Beitrag von Adam » Do 14. Jun 2007, 09:19

Zur Wortdeutung "zugsweise" habe ich von Dr. Hannes Steiner vom StATG folgende Antwort erhalten:

"zugsweise" bedeutet in diesem Fall "auf Grund des Zugrechts". 1774 ist der Hof an einen Minderberechtigten verkauft worden, und die genannte Witwe hat darauf von ihrem Zugrecht (oder "Näherrecht"), einer Art Vorkaufsrecht nach heutigen Begriffen, Gebrauch gemacht und den Hof "an sich gezogen", indem sie den Kaufpreis dem Minderberechtigten Käufer ausgehändigt und damit zur formellen Käuferin wurde.
Verwandtschaft kann eine Grundlage ihres Zugsrechts gewesen sein, doch kann es auch andere Gründe dafür geben. Beispielsweise wenn die Witwe zur gleichen Marktgenossenschaft oder zum gleichen Nachbarschaftsverband gehört wie der Verkäufer, der Käufer jedoch von aussen kommt und somit "minderen Rechts" in Bezug auf dieses Gut ist. Das Zugrecht hat den Sinn, Familien-, Gemeinde- und Genossenschaftsgüter zusammen zu halten und das Eindringen fremder Grundherren zu behindern. Es darf also aus dem "zugsweise" nicht zwingend auf eine Verwandschaft zwischen dem Verkäufer von 1774 und der Witwe geschlossen werden.

Gruss Adam



Pili
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Wortdeutung "zugsweise" (im Kanton Thurgau)

Beitrag von Pili » Do 14. Jun 2007, 14:39

Vielen herzlichen Dank für die Hinweise. Sie haben mir sehr geholfen.
Der Verkäufer von 1774 war durch Einheirat auf diesen Hof gekommen, es war die 2. Ehe der Frau. Diese Frau war scheinbar nicht erbberechtigt gewesen, sondern ihr Töchterlein aus 1. Ehe. Ihr 2. Mann (Verkäufer) hatte zwar das gleiche Bürgerrecht wie die Käuferin (Witwe), war aber von einem anderen Dorf gekommen. Das würde das Vorkaufsrecht der Käuferin vom Nachbarhof erklären. Ihr Interesse an diesem Kauf ist auch verständlich, da sie mehrere Söhne hatte.
Für mich ist diese Frage nun geklärt, besten Dank.


Gruss

Pili

Säntis
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Re: Wortdeutung

Beitrag von Säntis » Di 23. Dez 2014, 11:25

Grüezi Mitlesende,

zum Zugrecht auch im Thread Lösungsrecht / Näherrecht / Zugrecht.

Zum Heimfall auch im Thread Heimfall / Kadukrecht / Lehen- und Mannfall / Herrenfall.

Mit guten Wünschen in die Festtage und zum Jahreswechsel,

Bochtella



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