Ender, Hofammänner des Hofes Balgach SG

Moderator: Wolf

Antworten
gerhardJOSEFender
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jun 2025, 18:50
Geschlecht: Männlich

Ender, Hofammänner des Hofes Balgach SG

Beitrag von gerhardJOSEFender » Mi 2. Jul 2025, 16:58

Werte Forscherkollegen, wer kann mir bitte weiterhelfen?
Ich suche die Zusammenhänge der Hofammänner zum Weinbergschlößle, Balgach, SG.
Nach intensivem Studium des Weinstein Urbars kann ich leider keinen endgültigen Zusammenhang finden.

Hier die Fakten:
Marbach, SG
Ender werden erst 1603 genannt. (Brand) In den Appenzellerkriegen sind die Kirchenbücher verbrannt. Benz 1417, Ender 1603, Forter-Furter 1447, Graf 1820 eingebürgert, Gruber 1493, Halter 1413, Kobelt 1489, Mafle-Maufli 1518, Schick 1854 eingebürgert, Schmitter 1560, Wälter 1439
Quelle: Buch Marbach, Seite 52 Dr. Josef Rohner_1938_Landesbibliothek, Bregenz

Die Ender Hofammänner:
Johann Ender, Hofammann zu Marbach, 1712
Johs. = Johannes Ender 1736
Johann Ender, Hofammann zu Marbach, 1740

Quellen: Stiftsarchiv, St. Gallen; Wappen und Siegel Quelle: Buch Marbach, Seite 52, 53 Dr. Josef Rohner_1938_Landesbibliothek, Bregenz

***
Für mich ergeben sich folgende Fragen:
*Waren die Hofammänner auch Verwalter der Burg/Schloß Weinstein, oder "nur" Hofammann?
*In welchem Zusammenhang stand das Hofammannamt zum Weinstein Schlössle?
*Residierte der Hofammann auf dem Weinstein Schlössle?
*Wo war der Amtssitz?

Marpach d.12.ten. Heümoneth 1721
151./ Auf zu End gesezten Datum, ist ein aufrechten redlichen Dausch gangen,Schick und Tausch
ergangen, entzwischen Hrn:Hs: Adam Jm Thurn, als Verwalter des adelichen Hauss Weinstein,….
Quelle: Seite 165/203
Anmerkung:
?! In wieweit der Hofammann auch Verwalter war, oder sonstige Befugnisse auf Burg Weinstein hatte konnte ich nicht aufklären – für Informationen bin ich dankbar.


Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

IGALische Grüsse
Gerhard Ender



DST
Beiträge: 329
Registriert: Sa 3. Nov 2007, 07:10
Geschlecht: Männlich
Wohnort: Gebenstorf, AG

Re: Ender, Hofammänner des Hofes Balgach SG

Beitrag von DST » Do 3. Jul 2025, 09:27

Wir müssen unterscheiden zwischen dem Landvogt und dessen Landvogtammann, dem äbtischen Vogt / Obervogt und dem Hofammann.

Der Landvogt wurde abwechslungsweise aus einem der acht regierenden Orte gewählt. Die Reihenfolge lautete: Zürich, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden oder Nidwalden (in der Regel nach zwei Mal Obwalden ein mal Nidwalden), Zug, Glarus und Appenzell (nach der Landteilung von 1597 ab 1600 abwechslungsweise Appenzell Innerhoden und Appenzell Ausserrhoden). Die Amtsdauer betrug jeweils zwei Jahre. Während dieser Zeit (1490 bis 1772) residierte der Landvogt im 1580 erbauten Amtshaus [Hauptstrasse 18] zu Rheineck (die Burg eigenete sich nicht als Wohnsitz). Die Schule Custerhof folgte danach als Sitz der Landvögte (1772 bis 1798). Die Tagungen des Malefizgerichts fanden in Altstätten statt.

In der Landvogtei Rheintal war der Landvogt der oberste Kriegsherr. Er besass die Befugnis, Truppen aufzubieten. Die Talschaft zerfiel in vier Quartiere: Rheineck, Berneck, Altstätten und Oberriet.

Der Landvogtsammann zog in den Gemeinden als Stellvertreter des Landvogts, für diesen die Gefälle und Bussen ein. Der erste Landvogtsammann wurde im Juni 1490 eingesetzt (die Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf die Amtszeiten von Juni bis Juni).

Die Fürstabtei St. Gallen schickte zur Vertretung ihrer Rechte äbtische Vögte / Obervögte ins Rheintal. Ein Obervogt nahm jeweils Residenz in Blatten in Oberriet (er beaufsichtigte unter anderem die dortige Rheinfähre), der andere auf der Rosenburg / auf dem Rosenberg in Berneck (er lieferte unter anderem die Rheintaler Weinzinsen ab und den überwachte Transport des Weins nach Rorschach). Der Obervogt in Berneck verwaltete das gleichnamige Oberamt, welches die Höfe und Gerichte Bernang, Balgach, Rebestein, Marbach, St. Johann-Höchst und St. Margrethen-Höchst umfasste. Der Obervogt wählte aus einem von den Hofleuten eingereichten Dreiervorschlag den für ihn passendsten für die Wahl des Hofammanns. Eine weitere wichtige Rolle nahm im Rheintal der Gerichtsammann in Altstätten wahr.

Diese Personen sind unter "Wichtige Personen in Oberriet"aufgeführt.

Für Berneck gilt also: der Fürstabt von St. Gallen hatte im Rheintal seine Oberbeamten, so den Obervogt zu Rosenberg in Berneck – in Gemeindeangelegenheiten unterstützt durch den Hofammann –, den Obervogt zu Blatten in Oberriet und den Gerichtsammann zu Altstätten.

Auf Weinstein wohnten vor allem reiche St. Galler Bürger. 1669 wird als Besitzer Junker und St. Galler Säckelmeister Jakob Schlapparitzi genannt. Er und seine Familie wohnten sporadisch vor allem in den wärmeren Jahreszeiten auf dem Schloss. Während dieser Zeit besuchten sie jeweils den evangelischen Gottesdienst in der Kirche Marbach. Siehe dazu auch 'Kirchenbankstreit'. Johann Anton Kuster war 1841 der erste lokale Bürgerliche, der das Schloss erwarb. 1850 richtete er eine Schankwirtschaft im heutigen Torkel-Stübli ein.

Der Hofammann wohnte üblicherweise im Dorf, aber es kann sein, dass einer zuerst eine Rolle als Landvogtammann hatte, sich niederliess und später Hofammann wurde. Diese konnten durchaus in einem Schlösschen residiert haben. Hans Dietschi war zum Beispiel zuerst Landvogtsammann (Stand Schwyz), dann Hofammann bis 1630 und von 1639 - 1644. Die Dietschis hatten das Schlösschen Hard (Hans Dietschi wohnte jedoch selbst nicht dort). Hans Dietschi wurde übrigens 1655 hingerichtet. Bei den Ender würde ich nicht vermuten, dass sie in einem Schlösschen gelebt haben.



gerhardJOSEFender
Beiträge: 3
Registriert: So 29. Jun 2025, 18:50
Geschlecht: Männlich

Re: Ender, Hofammänner des Hofes Balgach SG

Beitrag von gerhardJOSEFender » Do 3. Jul 2025, 13:23

Grüzi.
Vielen herzlichen Dank für die schnelle und ausführliche Auskunft. Das bringt "Licht" in die Ämter, welche mir nur zum Teil bekannt sind. Und wieder habe ich etwas dazu gelernt!

IGALische Grüsse
Interessengemeinschaft Ahnenforschung Ländle
Gerhard Ender



Antworten

Zurück zu „St.Gallen (SG)“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast